Vergabe der Patenschaft eines Schwazer Baumes
Die wirksamste Art nachhaltig einen Schwazer Baum zu schützen, ist die
Patenschaft. Verantwortliche der Stadt wie z.B. die früheren Leiter des
Stadtbauamtes Bmst Ing Schmiedhofer und Arch DI Lochbihler ließen nicht nur eine
Menge neue Bäume setzen, sondern schützten in besonderer Weise altes Baumgut. In
jüngerer Zeit besetzen neue Personben entscheidende
Positionen für das Leben wertvoller Bäume. Mit ihnen
hat sich die Situation für die Bäume in Schwaz grundlegend geändert
Eine Baumpatenschaft personifiziert den Schutz eines wertvollen Baumes durch
einen einzelnen Vertreter der Allgemeinheit. Eine starke Zivilgesellschaft sowie viele Baumsympathisanten und
besonders Baumpaten können sehr viel zum Schutz der Bäume erreichen. Baumschutz ist Allgemeininteresse -
Baumschutz zuwiderhandeln zeigt sich in Schwaz als partielles Interesse einiger
Weniger.
Unsere Initiative vergibt Baumpatenschaften, obwohl das nach gesetztem,
positiven Rechts nicht möglich ist (siehe Anhang). Über öffentliche Bäume
bestimmen gewählte Volksvertreter. Handeln diese permanent im Widerspruch zum
Interesse bzw. einem berechtigten Begehren der Allgemeinheit, ist es rechtens,
sich auf
das politische Naturrecht(*) zu beziehen, auf ein ethisch-philosophisch begründetes
Recht. Naturrechtsfälle gründen ihren legitimen Anspruch u.a. in der Historie
und Biographie von vermehrten ethisch widerhandelnden Verhalten einiger
weniger.
Jedem Schwazer gehören partielle Anteile an jedem Baum. Auf dieser Grundlage und
der des Naturrechts nehmen in diesem Fall wir als
Initiatoren uns das Recht, Baumpatenschaften zu vergeben. Allerdings versuchen
wir diesbezüglich mit der Stadtgemeinde einen Konsens zu erreichen und gemeinsam
für unsere Bäume zu sorgen.
Baumpatenschaft:
Eine von uns vergebene persönliche Patenschaft bedingt von Seiten des Paten oder
der Patin ein einmaliges und pauschales Sponsoring in der Höhe von € 100,-.
Unsere Gegenleistung ist die verantwortungsbewusste und effiziente Verwendung
der Sponsorsumme für PR-Arbeit, Anschaffung von Messgeräten, Programmen und
Dienstleistungen. Die gesamte Finanzgebarung ist in dieser Datenbank permanent
öffentlich einsehbar. Am Patenbaum wird eine Nummer angebracht, die auf die
Patenschaft hinweist.
Auch ist Sponsoring in jeder Höhe möglich, muss aber in jedem Fall öffentlich
gelegt sein.
Der schwazer Baumkataster ist ein Pilotprojekt für andere Städte und Orte
unserer Landes Tirol. Es gilt damit den Kulturwert alter Bäume unserer Heimat zu
schützen.
(*) Der Begriff Naturrecht (lat.:
ius naturae o. jus naturae aus ius „Recht“ und natura
„Natur“; bzw. natürliches Recht, lat. ius naturale o. jus naturale,
aus naturalis „natürlich, von Natur entstanden“) oder überpositives Recht
ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem gesetzten
(manchmal auch: gesatzten) oder positiven Recht übergeordnet sein
soll. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus.
Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dass jeder
Mensch „von Natur aus“ (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen
Rechten ausgestattet sei – unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort,
Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Insoweit
ist die Naturrechtsidee eng verbunden mit der Idee der Menschenrechte. Die
Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche „ewige“ Rechte angesehen.